Die Altersfreigaben der Filme bestimmen nicht die Kinobetreiber, sondern die FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft). Die FSK entscheidet, ab welchem Alter Filme „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“ nicht mehr beeinträchtigen, allerdings ohne dass damit eine pädagogische Empfehlung ausgesprochen wird.
Filme werden von der FSK bewertet und in fünf Alterskategorien eingeteilt.
Die Altersfreigaben der FSK sind bindend.
Weitere Erklärungen über die FSK finden Sie hier
Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Besuch öffentlicher Filmveranstaltungen nur bei entsprechender Altersfreigabe gestattet.
Der Gesetzgeber sieht folgende Altersfreigaben vor:
freigegeben ohne Altersbeschränkung
freigegeben ab 6 Jahren
freigegeben ab 12 Jahren
freigegeben ab 16 Jahren
keine Altersfreigabe (d.h.: freigegeben ab 18 Jahren)
Bei Filmen mit einer Altersfreigabe ab 12 Jahren dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person in die Vorstellung eingelassen werden
Neue Regelung: Ab dem 01. Mai 2021 gilt diese Regel auch, wenn die Kinder in Begleitung einer erziehungsbeauftragten Person sind. Information PG-Regelung
Des weiteren wird der Aufenthalt in Kinos im Jugendschutzgesetz (JuSchG, §11) geregelt:
Kinder unter 14 Jahren
dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 20 Uhr beendet sind.
Jugendliche unter 16 Jahren
dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 22 Uhr beendet sind.
Jugendliche unter 18 Jahren
dürfen nur solche Filmveranstaltungen besuchen, die bis 24 Uhr beendet sind.
Jugendliche, die 15 Jahre alt (oder jünger) sind, dürfen einen ab 16 freigegebenen Film nicht besuchen, selbst dann nicht, wenn beide Elternteile anwesend sind. Auch nicht mit einer Einverständniserklärung der Eltern dürfen sie im Kino den Film nicht sehen. Dasselbe versteht sich auch für 17-jährige (oder jünger) bei Filmen ab 18 als auch für 11-jährige (oder jünge) bei Filmen ab 12.
Es existiert nur eine Sonderregelung: Kindern ab 6 Jahren ist es erlaubt, Filme mit der Einstufung "FSK ab 12" zu besuchen, sofern ein Elternteil zugegen ist.